[ Auszug: (1) Soweit die Forderung auf Rückstände von Zinsen oder anderen
Nebenleistungen gerichtet ist, bestimmt sich die Übertragung sowie das
Rechtsverhältnis zwisch ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]